Die Kompensationspauschale ist ein Beitrag, der Besitzern von Photovoltaikanlagen im Rahmen der Kompensationsregelung in Rechnung gestellt wird.
Sie müssen diese Kompensationspauschale nicht zahlen, wenn
Sie keine Photovoltaikpaneele besitzen;
Sie den Sozialtarif in Anspruch nehmen oder
Sie eine Photovoltaikanlage außerhalb der Kompensationsregelung haben.
Die Kompensationsregelung wird für Photovoltaikanlagen angewendet, die vor dem 1° Januar 2024 abgenommen wurden. Die Kompensationspauschale gilt daher nicht für Anlagen, die ab dem 1° Januar 2024 abgenommen wurden.
Wenn Ihr Zähler rückwärtsläuft und Ihr Index auf seinen Anfangswert zurückfällt, ist der angegebene Verbrauch gleich null. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass dies keine finanziellen Auswirkungen hat. Das ist aber nicht der Fall, weil der Energiepreis auf dem Markt das ganze Jahr über stündlich schwankt.
Im Laufe eines Tages verbraucht ein Haushalt vor allem am Anfang und am Ende des Tages, wenn der Marktpreis hoch ist. Umgekehrt produzieren die PV-Module an sonnigen Tagen vor allem mittags, und der Marktpreis ist niedrig, weil viel produziert wird. Dies bedeutet, dass COCITER Energie zu einem höheren Marktpreis einkauft, um Sie zu Spitzenzeiten zu versorgen, und die Energie Ihrer Einspeisung zu einem niedrigeren Preis zum Zeitpunkt der Produktion verwertet.
Dasselbe Phänomen tritt auch im Jahresverlauf auf. Im Winter ist der Strompreis auf dem Markt relativ hoch, die Haushalte verbrauchen viel und die Solarpaneele produzieren wenig. Im Sommer ist es umgekehrt: der Strompreis ist relativ niedrig, der Verbrauch ist geringer und die Solarpaneele produzieren viel.
Somit kauft COCITER Energie zu einem höheren Preis auf dem Markt, um Sie im Winter zu versorgen, und verwertet die Energie aus Ihrer Einspeisung zu einem niedrigeren Preis im Sommer.
Bis Ende 2023 gab es einen Solidaritätsmechanismus zwischen allen Lieferanten, um diese Kosten zu vergemeinschaften, doch einige Marktteilnehmer haben beschlossen, das gesamte System auf den Kopf zu stellen. COCITER muss diese zusätzlichen Kosten tragen, und wir können sie nicht in unseren Kosten berücksichtigen, da wir unsere Energie verkaufen, ohne einen wirklichen Gewinn zu erzielen. Es wurde beschlossen, diese Kosten Kunden in Rechnung zu stellen, die eine Photovoltaikanlage haben, sowie vom Kompensationssystem profitieren.
Dies gilt ab der Tarifkarte für März 2024 und damit für alle neuen Verträge, die ab dem 1. März 2024 unterzeichnet werden, und für alle Vertragsverlängerungen ab dem 1. Mai 2024.
Wir haben die durch die täglichen und saisonalen Schwankungen der Energiepreise verursachten Kosten bestmöglich geschätzt und beschlossen, diese mit 20 €/Jahr (ohne MwSt.) pro kVA (Wechselrichterleistung) weiterzugeben.
Dieser Betrag liegt etwas unter dem geschätzten Preis. Je nach Entwicklung des Portfolios und der Marktindizes könnten sich die Kosten noch ändern, und COCITER hat beschlossen, das Risiko dieser Schwankungen zu übernehmen. Selbst wenn sich diese Kosten ändern, wird der Beitrag des Prosumer-Kunden im Rahmen der Kompensationsregelung also weiterhin auf 20 €/kVA pro Jahr (ohne MwSt.) begrenzt sein.
Nein. Diese Kompensationsgebühr unterscheidet sich von den Ausgleichskosten, die ihrerseits auf die Schwierigkeit zurückzuführen ist, die Produktion der Photovoltaikmodule genau vorherzusagen. Diese Ausgleichskosten von ebenfalls 20 €/kVA/Jahr (ohne MwSt.) wird auf alle Photovoltaikanlagen angewendet, unabhängig davon, ob man von der Kompensationsregelung profitiert oder nicht (siehe unsere FAQs zu diesem Thema). Es handelt sich auch nicht um den Prosumer-Tarif, der von den Netzbetreibern angewendet wird.
Unbedingt! Unabhängig davon, ob man von der Kompensationsregelung profitiert oder nicht, lohnt es sich, Photovoltaikanlagen zu besitzen. In jedem Fall können wir Sie nur dazu ermutigen, den Eigenverbrauch der von Ihren Anlagen erzeugten Energie so weit wie möglich zu fördern.
Um Sie bestmöglich über diese Kompensationspauschale und die damit verbundenen Kosten zu informieren, hat COCITER am Dienstag, den 12. März ein Webinar für alle seine Kunden abgehalten und das Video der Präsentation sowie die Folien der Präsentation finden sie hier:
Wenn Sie Ihren beruflichen Vertrag in einen privaten Vertrag umwandeln möchten oder umgekehrt, müssen Sie den aktuellen Vertrag schließen und einen neuen Vertrag beginnen.
Dazu müssen Sie uns lediglich ein Dokument zur Übernahme der Energien und einen neuen Vertrag zusenden.
Der ausscheidende Kunde erhält eine Abschlussrechnung mit den auf dem Übernahmedokument angegebenen Zählerständen, und der eintretende Kunde beginnt seinen neuen Vertrag mit diesen Werten.
Wenn Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Geschäftsvertrags ändern möchten, müssen Sie den laufenden Vertrag schließen und einen neuen Vertrag mit der neuen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beginnen.
Dazu müssen Sie uns nur ein Dokument zur Übernahme der Energien und einen neuen Vertrag zusenden.
Der ausscheidende Kunde erhält eine Abschlussrechnung mit den auf dem Übernahmedokument aufgeführten Zählerständen, und der eintretende Kunde beginnt seinen neuen Vertrag mit diesen Werten.
Seit November 2021 ist COCITER nicht mehr in der Lage, Tarife mit festem Preis anzubieten. Die Preisexplosion auf dem Strommarkt hat enorme Risiken mit sich gebracht, die kein Anbieter eingehen kann. COCITER musste sich anpassen und bietet seither ebenfalls nur noch Tarifkarten mit variablen Preisen an.
Der Preis basiert auf dem monatlichen Belix-Index, der auf unserer Website veröffentlicht wird. Der Belix-Index ist der monatliche Durchschnitt aller stündlichen Belpex-Index-Notierungen auf dem EPEX-Markt.
Ihr Vertrag wird 1 Jahr nach dem Startdatum Ihres ursprünglichen Vertrags verlängert. Die stillschweigende Verlängerung oder Erneuerung erfolgt immer automatisch.
Zwei Monate vor dem Ende Ihres Vertrags erhalten Sie von COCITER ein Schreiben über die stillschweigende Verlängerung oder Erneuerung, in dem der neue Tarif angegeben ist. Wenn Sie nichts unternehmen, wird der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert/erneuert.
Zu Beginn des neuen Vertrags wird Ihre Abschlagszahlung automatisch mit den neuen Tarifen angepasst.
COCITER ist im Vergleichsrechner der CWaPE, der Regulierungsbehörde der Wallonischen Region, vertreten (www.compacwape.be). Sie können das Angebot von COCITER mit den Angeboten anderer Anbieter vergleichen.
Damit dieser Vergleich effektiv ist:
achten Sie zunächst darauf, ob die ausgewählten Anbieter alle 100%grünen Strom verkaufen ;
überprüfen Sie genau die “Zusatzbedingungen”, d. h. die vom Anbieter auferlegten Bedingungen, die bestimmte niedrige Preise erklären (Verpflichtung, alles über das Internet zu verwalten, Zahlung der Jahresrechnung im Voraus, Einzugsermächtigung, Tarif nur für Gas- und Stromkunden gültig, Gebühr, die pro angefangenem Jahr berechnet wird usw.). Bei COCITER gibt es keine derartigen Bedingungen!
achten Sie auch auf zeitlich begrenzte Angebote, die sich bei der Verlängerung im nächsten Jahr nicht verlängern! Bei COCITER gibt es keine befristeten Angebote, keine Fallen!
bei COCITER gibt es keine ruhenden Verträge mit höheren Tarifen: Bei jeder Verlängerung/Änderung erhalten alle Kunden den aktuell besten Preis.
Ja. Alle Energieversorger und damit alle Belgier sind den gleichen Preiserhöhungen auf dem Energiemarkt ausgesetzt. Aufgrund der Verflechtung der verschiedenen Tarife und Preisformeln, die von den einzelnen Anbietern angeboten werden, ist es jedoch nicht immer klar, wie sich dies auf Sie als Energieverbraucher auswirkt.
COCITER bezieht seinen gesamten Ökostrom von den angeschlossenen Genossenschaften, deren Produktion zu 100 % aus Windkraft, Photovoltaik, kleineren Biogasanlagen oder Wasserkraft stammt.
COCITER muss jedoch einen Bilanzkreisverantwortlichen einschalten, da die Einspeisung und der Verbrauch im Netz fluktuieren. Dies ist ein Schritt, der von COCITER noch nicht generiert werden kann. Alle Leistungen (Austausch des Stromvolumens) werden zu Marktpreisen erbracht, weshalb unsere Preise nicht völlig unabhängig von den Marktpreisen sein können.
NEIN. Infolge der Energiekrise und dank der Formel des kurzen Stromkreislaufs hat COCITER beschlossen, den Preis für seinen Strom (ohne Transport- und Vertriebskosten, Steuern, grüner Beitrag) für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.03.2023 auf 25 c€/kWh zzgl. MwSt. zu begrenzen. Es handelt sich hierbei um eine kommerzielle Geste und nicht um eine Änderung Ihrer Tarifkarte oder Ihres Sondervertrags mit variablem Preis.
Diese Handelsgeste ist reserviert für :
für Kunden, die Mitglied einer der mit COCITER assoziierten Genossenschaften sind, deren Liste auf dieser Website verfügbar ist. Für Neukunden ab dem 01.03.2022 verlangen wir eine Mindestinvestition von 250 € pro Verbrauchsstelle in eine oder mehrere assoziierte Genossenschaften.
an Vereine, KMU und Selbstständige, die ebenfalls Mitglied einer der angeschlossenen Genossenschaften sind. Die betreffenden Strommengen werden auf der Grundlage eines theoretischen Jahresverbrauchs und einer theoretischen Jahresverteilung (wir sprechen hier von einem synthetischen RLP0-Profil) und Ihres Jahresverbrauchs berechnet, der in der/den Abrechnung(en) identifiziert wird, die den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.03.2023 umfassen. Die Handelsgeste wird auf die so berechneten Volumina anteilig bis zu einem Maximum von 15.000 kWh pro Jahr angewendet.
COCITER behält sich das Recht vor, diese Beträge und Obergrenzen im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen, Änderungen der Gesetzgebung und im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zu korrigieren.
Wir werden die Ermässigung “Kurzer Energieweg” auf alle Jahresabrechnungen anwenden, die den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.03.2023 umfassen. Die Entscheidung wurde getroffen, bevor unsere IT-Tools in der Lage waren, diese Aktion zu integrieren.
WIR WERDEN DAHER NICHT IN DER LAGE SEIN, DIE MASSNAHME VOR DEM 01.03.2023 UMZUSETZEN.
In der Zwischenzeit wird die Rechnungsstellung auf der Grundlage Ihres aktuellen Tarifs erfolgen, und zwar sowohl für Abschlagszahlungen als auch für die Jahresabrechnung. Ihre Abschlagszahlungen werden also nicht geändert.
Wenn Sie bereits eine Abrechnung erhalten haben oder aufgrund einer Zählerablesung zwischen dem 01/07/2022 und dem 31/03/2023 erhalten werden, bitten wir Sie, diese unverändert zu bezahlen. Sobald die Computerprogramme angepasst wurden, werden wir Ihnen eine Gutschrift und eine Rückerstattung zukommen lassen.
Wir zählen darauf, dass Sie Ihre Rechnungen wie üblich bezahlen, um COCITER nicht in Schwierigkeiten zu bringen und die Buchhaltung nicht unnötig zu belasten.
Bitte beachten Sie, dass die Ermässigung “Kurzer Energieweg” nur denjenigen Genossenschaftskunden gewährt wird, die ihre Rechnungen begleichen.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Rechnungen zu bezahlen, ist es immer möglich, einen Zahlungsplan aufzustellen. Senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail an compta@cociter.be.
Für einen Landwirt besteht der kurze Stromkreislauf darin, dass er seinen Käse oder seine Tomaten ohne Zwischenhändler vermarktet (Verkauf ab Hof oder über eine Direktverkaufsstelle). Bei Bürgerstrom ist das Modell ähnlich. Denn genauso wie der Landwirt seine Produktion über seinen Marktstand auf dem Marktplatz verkauft, verkaufen die Genossenschaften ihre Produktion über COCITER, den Lieferanten, der ihnen gehört.
Die Kunden von COCITER sind jedoch nicht nur Kunden, sondern auch Genossenschaftsmitglieder einer Genossenschaft, die Mitglied von COCITER ist. Sie sind also Eigentümer ihres Lieferanten und verbrauchen den Strom, den sie mit ihrer Genossenschaft miterzeugt haben. Dieses Modell ist in der Wallonie einzigartig und ermöglicht es COCITER, seinen Kunden einen fairen Preis anzubieten. Seit Oktober 2021 verkaufen die Genossenschaften ihre Stromproduktion an COCITER zu einem kontrollierten Preis, der unter dem Marktpreis liegt, wobei ihre Rentabilität erhalten bleibt und Überprofite ausgeschlossen sind. Aus diesem Grund kann COCITER einen variablen Tarif anbieten, der unter dem Marktpreis liegt.
Der Sozialtarif für Strom ist ein Vorzugstarif, der dem niedrigsten Tarif auf dem Markt entspricht. Er ist in ganz Belgien gleich, unabhängig davon, welcher Energieversorger oder Netzbetreiber den Kunden beliefert. Er besteht seit 2004 und ermöglicht es geschützten Kunden in der Wallonie, von ermäßigten Tarifen für die Lieferung ihrer Energie zu profitieren. Die Kommission für die Regulierung von Strom und Gas (CREG) ist dafür zuständig, diesen Sozialtarif alle drei Monate auf der Grundlage der niedrigsten kommerziellen Tarife auf dem belgischen Markt für Stromversorger festzulegen.
Bei Strom variiert der Sozialtarif, wenn Sie einen einfachen, doppelten oder ausschließlichen Nachtstromzähler haben. Um die Höhe des Sozialtarifs zu erfahren, klicken Sie hier (Link zum TS-Rechner der CWAPE).
In der Wallonischen Region haben ALLE geschützten Kunden Anspruch auf den Sozialtarif.
Wenn ein Mitglied Ihres Haushalts ein geschützter Kunde ist, haben Sie ebenfalls Anspruch auf den Sozialtarif für Ihren Strom- und Gasverbrauch. Um den Sozialtarif in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in diesem Fall Ihrem Anbieter auch eine Haushaltszusammensetzung mitteilen.
Seit dem 1. Februar 2021 haben Personen, die die erhöhte Intervention (BIM) erhalten, auch Anspruch auf den Sozialtarif (föderale Maßnahme) für ihren Strom- und Gasverbrauch. Es handelt sich um eine befristete föderale Maßnahme, die am 1. Februar 2021 begonnen hat. Die Dauer hängt von Regierungsentscheidungen ab.
Für weitere Informationen über den Sozialtarif und wie Sie ihn in Anspruch nehmen können, können Sie dem Link https://www.cwape.be/node/134#droit folgen.
Normalerweise wird der Anspruch auf den Sozialtarif automatisch über eine Liste, die wir vom FÖD Wirtschaft erhalten, registriert. Dies funktioniert jedoch nicht immer. Um zu überprüfen, ob Sie auf dieser Liste stehen, klicken Sie bitte hier. Sobald wir den Sozialtarif auf Ihren Vertrag angewendet haben, erhalten Sie eine Bestätigung.
Wenn der Sozialtarif nicht automatisch angewendet werden kann? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich mit einer der unten genannten Stellen in Verbindung zu setzen. Lassen Sie sich eine spezielle Bescheinigung für die Gewährung des Sozialtarifs bei einem Energieversorger ausstellen. Seien Sie sich auch bewusst, dass eine Bescheinigung nur mit einer einzigen Adresse verknüpft werden kann und nur für das darin genannte Bezugsjahr gültig ist.
Das Wort Prosumer ist eine Zusammenziehung der englischen Begriffe Producer (Produzent) und Consumer (Verbraucher). In der Wallonischen Region ist ein Prosumer ein Verbraucher, der seinen eigenen Strom mithilfe einer dezentralen Produktionsanlage von bis zu 10kVA (Wechselrichterleistung) erzeugt. Meistens handelt es sich dabei um Photovoltaikanlagen, aber es können auch Wind- oder Wasserkraftanlagen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sein.
Wenn Ihre Wechselrichterleistung mehr als 10 kVA beträgt, fallen Sie nicht in die Kategorie Prosumer.
Sie haben auf dem Dach Ihres Hauses eine Photovoltaikanlage installiert: Glückwunsch, Sie leisten damit einen persönlichen Beitrag zum Erhalt unseres Planeten.
Auch wenn Sie (fast) nichts aus dem Netz entnehmen, werden Sie Kunde von COCITER! Indem Sie Ihr Jahresabonnement an COCITER und nicht an einen anderen Anbieter zahlen, unterstützen Sie unsere Philosophie und helfen uns konkret dabei, unsere Ziele zu erreichen.
NEIN, wenn Sie Photovoltaikpaneele haben, sollten Sie darauf achten, den Anbieter zum richtigen Zeitpunkt zu wechseln.
Ihr Verteilernetzbetreiber (ORES, RESA usw.) erstellt nämlich bei der jährlichen Regulierung Ihren Zählerstand (Verbrauch – Erzeugung, nach dem Prinzip des “rückwärts laufenden Zählers”). Der Zähler wird also zu diesem Zeitpunkt beim Netzbetreiber administrativ auf Null gesetzt.
Wenn Sie den Anbieter wechseln, wird der Zähler ebenfalls auf Null zurückgesetzt! Sie werden also davon profitieren, den Anbieter zu wechseln, wenn Ihr Zähler den “Gleichgewichtspunkt” zwischen Verbrauch und Erzeugung erreicht hat. Oder einfacher gesagt: zum Zeitpunkt Ihrer Jahresrechnung.
Wenn Sie möchten, können Sie Ihren COCITER-Vertrag heute unterschreiben und das Datum des Lieferbeginns erst später angeben (max. 6 Monate im Voraus).
Kontaktieren Sie uns, wir werden gemeinsam den besten Zeitpunkt für den Wechsel des Anbieters finden.
Der Prosumer-Tarif ist ein Tarif für die Nutzung des Verteilungsnetzes durch Prosumer (Kunden, die Photovoltaikmodule haben). Es handelt sich dabei nicht um eine Steuer.
Dieser Tarif trat am 1. Januar 2020 in Kraft und wurde ab dem 1. Oktober 2020 über die Rechnung des Stromversorgers verrechnet. Dieser Tarif gilt standardmäßig für alle Prosumer, unabhängig von der verwendeten Erzeugungstechnologie. Bei der überwiegenden Mehrheit handelt es sich um Photovoltaikanlagen, aber es gibt auch kleine Wind- und Wasserkraftanlagen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Wenn Sie den Sozialtarif in Anspruch nehmen, gilt der Prosumer-Tarif nicht für Sie.
Der Prosumer-Tarif zielt darauf ab, alle Nutzer des Stromverteilungsnetzes auf gerechte Weise an den Kosten des Netzes zu beteiligen. Im Gegensatz zu den anderen Netznutzern trugen die Prosumer bis zum 30. September 2020 nicht in dem Maße zur Finanzierung des Netzes bei, wie sie es nutzten. Denn obwohl sie über eine Stromerzeugungsanlage verfügen, nutzen Prosumer das Netz trotzdem, wenn sie Strom zu einem Zeitpunkt verbrauchen, an dem ihre Anlage keine oder nicht genügend Energie erzeugt. In diesem Fall kommt es zu einer Desynchronisation zwischen Erzeugung und Verbrauch. Der Prosumer kann seine Energie kostenlos in das Netz einspeisen (es gibt in seinem Fall keinen Einspeisetarif), aber es ist fair, dass er sich an den Kosten des Netzes beteiligt, wenn er Energie entnimmt, die er zum gleichen Zeitpunkt nicht selbst erzeugt hat. (https://www.cwape.be/node/148)
Der Prosumententarif wird auf der Grundlage der Leistung der Anlage am Wechselrichter (bei elektronischen Zählern) oder am Bruttostrombezug (bei kommunikationsfähigen Zählern) berechnet, je nach Art des installierten Stromzählers.
Um den Prosumer-Tarif in der Wallonie auszugleichen, hat die Regierung eine Prämie für die ersten Jahre eingeführt. Auf diese Weise werden Sie die finanziellen Auswirkungen des Prosumententarifs nicht direkt spüren, wenn Sie über Solarpaneele verfügen. Die Prämie entspricht 100% des Prosumer-Tarifs für die Jahre 2020 und 2021 und 54,27% für die Jahre 2022 und 2023. Ab dem Jahr 2024 wird der Prosumententarif nicht mehr von den Netzbetreibern erstattet und geht vollständig zu Lasten des Kunden.
Ein Doppelflusszähler oder Bidirektionalzähler ist ein Zähler, mit dem die entnommene und die ins Netz eingespeiste Energie getrennt gemessen werden können. (https://www.cwape.be/node/149)
Sie sind Prosumer und glauben, dass Sie einen hohen Eigenverbrauch haben? Denken Sie, dass die Anbringung eines Doppelstromzählers Ihre Stromrechnung senken könnte?
Um Ihnen bei diesen Überlegungen zu helfen, hat die CWaPE einen Kalkulator entwickelt, mit dem Sie den Nutzen abschätzen können, den die Anbringung eines Doppelflusszählers haben könnte: Zugang zum Prosumer-Kalkulator.
Der Preis für den Austausch eines Einzelstromzählers durch einen Doppelstromzähler ist ebenfalls ein Faktor, der in Betracht gezogen werden muss. Der Preis für diesen Zähleraustausch ist für alle VNB gleich. Im Jahr 2020 beläuft er sich auf 152 € ohne Mwstr. (sofern keine technischen Anpassungen erforderlich sind) und wird jährlich mit dem Gesundheitsindex indexiert.
Ein Prosumer, der über einen Doppelstromzähler verfügt, zahlt nicht mehr, als wenn er keinen Doppelstromzähler hätte, abgesehen von den Kosten für den Austausch des Zählers (152 € htva, indexiert). (https://www.cwape.be/node/149)
Der Einspeisepreis (auch “Einspeisetarif” genannt) ist der Preis, zu dem COCITER sich verpflichtet, Ihren erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom zu kaufen, wenn Sie die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Die Parameter dieses Tarifs sind in Ihren Besonderen Bedingungen beschrieben: Er setzt sich zusammen aus einem festen Jahresabonnement, das COCITER für diese Dienstleistung geschuldet wird, und einem Ertrag für Sie, der insbesondere von der Menge des von Ihnen eingespeisten Stroms abhängt.
In der Wallonischen Region gilt der Verkauf von Energie jedoch noch nicht für Prosumer, deren Zähler jährlich abgelesen wird. Er gilt nur für :
auf dezentrale Erzeugungsanlagen mit einem Wechselrichter mit einer Leistung von mehr als 10 kVA und mit einem vom Verbrauchszähler getrennten Einspeisezähler (dies kann ein kommunikativer Zweirichtungszähler sein);
Prosumer, deren Zähler monatlich abgelesen wird und die auf das Ausgleichsprinzip (rückwärts laufender Zähler) verzichtet haben. Sie müssen mit einem kommunizierenden Zweirichtungszähler ausgestattet sein).
In Flandern und Brüssel kann der Prosumer seine überschüssige Energie bereits verkaufen, da das Ausgleichssystem (der rückwärts laufende Zähler) bereits abgeschafft wurde. In diesem neuen System (dem des Einspeisetarifs) zahlen Sie einerseits für die gesamte Strommenge, die Sie aus dem Netz entnehmen, und erhalten andererseits für jede in das Netz eingespeiste kWh einen Betrag, der der Einspeisetarif ist.
In der Wallonie soll der Verkauf von überschüssiger Energie durch Prosumer ab 2024 möglich sein, aber das genaue Datum und die Modalitäten sind noch nicht bekannt. Auf jeden Fall müssen Sie, um Ihre überschüssige Energie verkaufen zu können, mit einem kommunikationsfähigen Zweirichtungszähler ausgestattet sein und auf die Kompensation (rückwärts laufender Zähler) verzichten. Sobald die Einzelheiten bekannt sind, werden wir sie in diese FAQ aufnehmen. Die Tarifkarten von COCITER enthalten ab sofort die Angabe des Einspeisepreises, weil Sie auf diese Weise wissen, unter welchen Bedingungen Ihre überschüssige Elektrizität von COCITER gekauft werden könnte, sobald die wallonische Gesetzgebung dies zulässt.
Es macht keinen Sinn, nach dem Aufstellen der Paneele eine Verringerung der Anzahlung zu verlangen.
Wenn die Paneele beim Netzbetreiber (ORES, RESA, …) ordnungsgemäß angemeldet und kodiert sind, erhalten Sie von COCITER eine Rechnung über die Abrechnung “vor Paneelen”.
Wenn Sie diese Rechnung erhalten haben, genügt es, uns per E-Mail eine Anfrage zu stellen, um Ihre Abschlagszahlung anzupassen. Notieren Sie in dieser E-Mail unbedingt Ihre Projektnummer und ob die Paneele so konzipiert sind, dass sie Ihren gesamten Jahresverbrauch abdecken oder ob Ihnen nach Abzug der Produktion noch Verbrauch verbleibt.
Ihre Anlage wurde gerade erst installiert und Sie möchten administrativ von einem Nachttarifzähler auf einen Einheitszähler umstellen.
Sobald die Anlage von der Kontrollstelle abgenommen wurde, können Sie die administrative Änderung des Nachttarifzähler in einen Einheitszähler beantragen.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Projektnummer oder dem EAN-Code.
Schreiben Sie, dass Sie den Nachttarifzähler administrativ auf Einheitszzähler umstellen möchten.
Notieren Sie in Ihrer E-Mail die bei der Abnahme entnommenen Indizes. Notieren Sie alle Indizes! Wenn Sie einen kommunikationsfähigen Zähler haben, notieren Sie bitte die Indizes der 4 Register 1.8.1 – 1.8.2 – 2.8.1 – 2.8.2.
COCITER wird die administrative Änderung beim Netzbetreiber beantragen.
Ihr Zähler wird nicht ausgetauscht. Der Nachtzähler läuft weiter. Bei der jährlichen Ablesung werden die Verbräuche auf der Rechnung verbucht.
Sie erhalten eine Abschlussrechnung für den “intelligenten Zähler”.
Ihre Photovoltaikanlage produziert bereits seit einiger Zeit Strom und Sie möchten administrativ von einem Nachttarifzähler auf einen Einheitszähler umstellen.
Schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Projektnummer oder dem EAN-Code.
Schreiben Sie, dass Sie den Nachttarifzähler administrativ auf Einheitszähler umstellen möchten.
Notieren Sie in Ihrer E-Mail den Index des Tages. ACHTUNG: Achten Sie darauf, dass die Indizes so nah wie möglich an den Indizes der letzten Abrechnung liegen, um keine Überproduktion zu verlieren.
COCITER wird die administrative Änderung beim Netzbetreiber beantragen.
Ihr Zähler wird nicht ausgetauscht. Der Nachtzähler läuft weiter. Bei der jährlichen Ablesung wird der Verbrauch auf der Rechnung verbucht.
Sie erhalten eine Abschlussrechnung für den “intelligenten Zähler”.
Cociter kann diese Änderung nicht für die Netzbetreiber AIEG und AIESH vornehmen. In diesen Fällen müssen Sie den Antrag direkt beim Netzbetreiber stellen.
Seit dem 1. Mai 2023 werden neuen und erneuerten Vertragskunden bei Cociter zusätzliche “Prosumer”-Ungleichgewichtskosten in Rechnung gestellt. Tatsächlich müssen die Versorger reale und objektivierbare Kosten für den Ausgleich von PV-Kunden (Prosumer) tragen. Es wäre unnatürlich, diese Kosten auf die Nicht-PV-Kunden abzuwälzen. In Zeiten hoher Preise möchte Cociter jedoch seine kooperierenden Prosumer-Kunden genauso unterstützen, wie es seine kooperierenden Nicht-Prosumer-Kunden durch den kurzen Vertriebsweg unterstützt. Cociter stellt den Prosumern daher nur einen Teil dieser Ausgleichskosten in Rechnung.
Seit dem 1. November 2021 hat sich das System der Volumenzuteilung für Prosumer stark verändert. Vor diesem Datum wurden die von Prosumern verursachten Störungen (ins Netz eingespeiste unbekannte Produktionen), die von den Netzbetreibern in ihrer Gesamtheit (und nicht individuell) gemessen wurden, mit dem Faktor korrigiert, der auf alle Lieferanten für ihr gesamtes Portfolio angewendet wurde. Im Laufe der Jahre und mit der steigenden Anzahl von Prosumern mussten die synthetischen Kurven, die zur Vorhersage des Verbrauchs dienten, kontinuierlich angepasst werden. Einem Prosumer, der genauso viel produzierte wie er verbrauchte, wurde in der Regel ein Verbrauch von 0 kWh zugewiesen. Die Ausgleichskosten, die auf den zugeteilten Mengen berechnet wurden, waren gleich null.
Seit dem 1. November 2021 und der Einführung einer neuen Datenaustauschplattform für den belgischen Strommarkt (MIG6) wird einem Prosumer ein zusätzlicher Verbrauch von +/- 1000 KWh pro installiertem KWp zugeteilt (jährliche Zuteilung eines Stromvolumens auf der Grundlage des vergangenen Verbrauchs), dem eine Produktion von 1000 kWh pro installiertem kVA gegenübersteht. Insgesamt ist die Summe der beiden, wenn die Produktion den Verbrauch deckt, für den Kunden null, für COCITER jedoch nicht ohne Auswirkungen, da die Ausgleichskosten auf der Grundlage der verbrauchten und erzeugten kWh berechnet werden.
Und um eine zusätzliche Schwierigkeit hinzuzufügen, explodieren diese Kosten für Ungleichgewichte auf den Solarerzeugungsprofilen von Prosumern (SPP) seit September 2021.
Um das Netz im Gleichgewicht zu halten (das 50-Hz-Gleichgewicht), muss jeder Lieferant eine Gleichgewichtsverantwortung gegenüber Elia übernehmen. COCITER vergibt diese Aufgabe an einen Bilanzkreisverantwortlichen (Balance Responsible Parties oder BRP). Dieser übernimmt gegenüber Elia (dem Betreiber des Hochspannungsnetzes) die Verantwortung, jeden Tag für alle ¼ Stunden des folgenden Tages die Verbrauchs- und Produktionsmengen seines gesamten Portfolios zu übermitteln und dabei sicherzustellen, dass beide Mengen zu jeder ¼ Stunde im Gleichgewicht sind (daher der Name Balance Officer). Um dies zu erreichen, muss er also den Strom kaufen, der ihm fehlt, oder den Strom weiterverkaufen, den er im Überschuss hat. Wenn diese Prognosen nicht stimmen, stellt Elia ihm die Unausgeglichenheit zu den auf seiner Website veröffentlichten Preisen in Rechnung.
Füllen Sie zwei Kopien des Energieübernahmedokuments aus: eine Kopie für Sie selbst und eine für den neuen Mieter oder Eigentümer. Die Dokumente müssen von beiden Parteien unterschrieben werden. Bewahren Sie dieses Dokument, auf dem Sie Ihre Ablesung der Verbrauchsindices vermerkt haben, gut auf, falls es zu Streitigkeiten mit dem Übernehmer kommen sollte.
Kontaktieren Sie Ihren Energieversorger und schicken Sie ihm spätestens sieben Tage nach dem Umzug eine Kopie des Übernahmedokuments. Es ist wichtig, ihn rechtzeitig zu informieren, da er die Abschlussrechnung erstellen muss. Bis Sie Ihre Abschlussrechnung erhalten, kann eine mehrwöchige administrative Bearbeitungszeit vergehen. Es kann auch sein, dass Sie in dieser Zeit noch eine Zwischenrechnung erhalten. Keine Sorge, diese Rechnung wird wie alle anderen Abschlagsrechnungen in Ihre Abschlussrechnung übernommen.
Der Stromversorger wird alles daran setzen, dass Ihr derzeitiger Vertrag an der neuen Adresse fortgesetzt wird.
An der neuen Adresse :
Wenn Sie Kunde von COCITER sind, Ihr Vertrag bei COCITER läuft zu denselben Bedingungen weiter und Sie erhalten die Abschlagsrechnungen an Ihrer neuen Adresse.
Schicken Sie uns das Dokument der Energieübernahme als einziehender Kunde für die neue Adresse zu.
Sie haben noch keinen Stromanbieter und möchten mit Ökostrom von COCITER beliefert werden? Senden Sie uns einfach das Dokument zur Übernahme der Energien sowie ein Vertragsformular per E-Mail oder Post zu.
Bevor der Netzbetreiber (meist ORES oder RESA) Ihren Zähler an das Stromnetz anschließt, müssen Sie einen Vertrag mit einem Stromversorger abschließen.
Senden Sie uns einfach das Vertragsformular zurück und kreuzen Sie an, dass es sich um eine Zähleraktivierung handelt.
Wenn Sie Eigentümer sind und Ihr Mieter die Wohnung verlässt, sind Sie für die Übernahme des Verbrauchs verantwortlich, solange es keinen neuen Mieter gibt.
Entweder schließen Sie einen Vertrag mit einem Energieversorger ab und füllen zwei Kopien des Dokuments zur Übernahme der Energie aus und unterschreiben es. COCITER kann Ihnen einen speziellen Vertrag für “leeres Haus” anbieten.
Oder Sie lassen Ihren Netzbetreiber den Zähler schließen. Diese Lösung ist mit Kosten verbunden, und der Preis für einen Eingriff in Ihren Anschluss kann je nach Netzbetreiber variieren.
Ein Prepaid-Zähler oder Karten- bzw. Budgetzähler ist ein Zähler, der wie ein herkömmlicher Zähler funktioniert und über eine “Prepaid”-Funktion verfügt, die der Funktionsweise von Prepaid-Karten für Mobiltelefone ähnelt. Bei einem Prepaid-Zähler muss der Kunde seinen Stromverbrauch im Voraus bezahlen. Er erhält eine elektronische Karte, die er aufladen und dann in seinen Budgetzähler einführen muss, damit er Strom verbrauchen kann. Anschließend kann er für einen Betrag, der dem auf seine Karte geladenen Betrag entspricht, Energie verbrauchen. Wenn er nicht mehr genügend Guthaben auf seiner Karte hat, wird seine Energiezufuhr unterbrochen – man spricht dann von einer “Selbstabschaltung”. Um wieder über Strom verfügen zu können, muss der Kunde seine Karte wieder aufladen.
Der Prepaid-Zähler verfügt jedoch über eine Reserve, ein Notguthaben, um dem Kunden Zeit zu geben, einen der Aufladepunkte aufzusuchen, wenn sein Guthaben aufgebraucht ist.
Der Vorteil eines Prepaid-Zählers ist, dass der Kunde jederzeit sehen kann, was er für seinen Energieverbrauch ausgegeben hat und wie viel Guthaben noch vorhanden ist. (https://www.cwape.be/node/182)
Sie haben noch keinen Vertrag bei COCITER? Bitte senden Sie uns das Vertragsformular zurück und geben Sie in den Bemerkungen an, dass Sie die Deaktivierung des Budgetzählers beantragen möchten. Wir werden den Netzbetreiber informieren, sobald wir Ihren unterschriebenen Vertrag erhalten haben. Je nach Netzbetreiber wird in diesem Fall eine Deaktivierungskarte entweder per Post zu Ihnen nach Hause geschickt oder Sie müssen sie im Büro des Netzbetreibers abolen gehen. Mit dieser Deaktivierungskarte wird Ihr Prepaid-Zähler in einen Standardzähler umgewandelt.
Sie laden Ihre Budgetzähler-Karte über den Netzbetreiber (meist ORES oder RESA) auf. Der Netzbetreiber legt zum Zeitpunkt der Aufladung den Preis für eine Standard-Budgetmeterkarte fest. Dieser Preis gibt Ihnen einen vorläufigen Hinweis darauf, was Sie pro kWh bezahlen, ändert sich aber in jedem Fall je nach dem tatsächlichen Preis Ihres Energieversorgers. Dieser Preis wird durch die Art der Energie, die Sie wählen, und den Monat, in dem Sie Kunde werden, bestimmt. Der Netzbetreiber ist daher nicht in der Lage, den genauen Preis für Ihre Energie im Voraus zu bestimmen. Nach der jährlichen Zählerablesung erhalten Sie von COCITER eine Abrechnungsrechnung. Diese Abrechnungsrechnung entspricht der Differenz zwischen dem vorläufigen Preis für die Ladekarte und dem von COCITER angewandten tatsächlichen Preis.
Wenn Sie Ihre Rechnungen per Einzugsermächtigung bezahlen, müssen Sie nicht immer daran denken, rechtzeitig zu bezahlen, sondern wir übernehmen das für Sie.
Sie erhalten Ihre Rechnung und wir ziehen den Betrag am Fälligkeitsdatum Ihrer Rechnung von Ihrem Konto ab. Dadurch entfallen die Mahngebühren für vergessene Zahlungen.
Andererseits muss Ihr Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung gedeckt sein, sonst kann die Abbuchung nicht stattfinden und das Problem bleibt bestehen. Sie können das Lastschriftmandat hier herunterladen und uns per E-Mail an compta@cociter.be schicken.
Das sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Aber wenn der Zahlungsbetrag korrekt ist, wird es uns gelingen, Ihre Zahlung mit Ihrem Kundenkonto zu verknüpfen.
Wir senden Ihnen nach Fälligkeit Ihrer Rechnung eine E-Mail mit einem Kontoauszug. Wenn Sie eine zu hohe Rechnung nicht bezahlen können und um zu verhindern, dass diese durch die Mahngebühren noch weiter steigt, kontaktieren Sie uns und fragen Sie nach einem Zahlungsplan.
Wenn Sie die Zahlungsfrist für Ihre Rechnung um mehrere Tage überschreiten, schicken wir Ihnen eine erste kostenpflichtige Mahnung.
Wenn wir nach dieser Mahnung immer noch keine Zahlung erhalten, schicken wir Ihnen eine kostenpflichtige Zahlungsaufforderung.
Immer noch keine Zahlung? Dann leiten wir ein Inkassoverfahren gemäß den in Ihrer Region geltenden Gesetzen ein. Dieses Verfahren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wir stellen Ihnen diese Kosten in Rechnung.
Ja, wenn Sie eine hohe Abrechnungsrechnung erhalten haben, die Sie nicht auf einmal begleichen können, warten Sie nicht auf Mahnungen, die die Rechnung erhöhen, weil sie kostenpflichtig sind, sondern kontaktieren Sie uns sofort, um einen Zahlungsplan zu erstellen.
Sie können einen Zahlungsplan für maximal 12 Monate beantragen.
Um den Antrag zu stellen, befolgen Sie diese Schritte:
Schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Projektnummer oder dem EAN-Code und der Nummer der betreffenden Rechnung.
Geben Sie Ihre Anfrage und die Anzahl der Monate, über die Sie die Zahlung verteilen möchten, deutlich an (max. 12 Monate).
Sobald die Buchhalterin den Zahlungsplan bestätigt hat, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit den Zahlungsdaten und der Kommunikation, die bei den Zahlungen verwendet werden soll.
Wir empfehlen Ihnen, einen Dauerauftrag einzurichten. Wenn die Termine des Zahlungsplans nicht eingehalten werden, wird sofort das Mahnverfahren eingeleitet.
Wenn sich Ihre Zahlungsschwierigkeiten häufen, können Sie sich helfen lassen :
Die Jahresabrechnung enthält die Energiemenge, die Sie im vergangenen Jahr verbraucht haben, sowie die Kosten, die mit diesem Verbrauch verbunden sind. Wir stellen diese Rechnung aus, nachdem wir die Zählerstände von Ihrem Netzbetreiber (ORES oder RESA in den meisten Fällen) erhalten haben.
Es ist möglich, dass zwischen dem Ablesen Ihres Zählers und dem Erhalt dieser Rechnung 6 bis 8 Wochen vergehen.
Wenn der Betrag der geleisteten Abschlagszahlungen niedriger ist als Ihr tatsächlicher Verbrauch, müssen Sie den ausstehenden Saldo am Ende des betreffenden Zeitraums begleichen.
Wenn der Betrag der Abschlagszahlungen hingegen höher ist als Ihr tatsächlicher Verbrauch, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag zurückerstattet.
Einmal im Jahr erhalten Sie ein Schreiben, in dem Ihr Netzbetreiber (ORES oder RESA in den meisten Fällen) Sie auffordert, die Zählerstände zu übermitteln. Es kann auch sein, dass ein Mitarbeiter der Behörden bei Ihnen vorbeikommt, um die Zählerstände abzulesen. Wenn Sie einen “intelligenten” Zähler haben, sendet dieser die Zählerstände automatisch an Ihren Netzbetreiber.
Im Anschluss an die Ablesung berechnen wir Ihre Jahresabrechnung in der die von Ihnen bereits geleisteten Abschlagszahlungen berücksichtigt werden. Siehe “Was ist eine Jahresabrechnung? “
Im Anschluss an diese Rechnung werden neue Abschlagszahlungen berechnet, die sich nach Ihrem Jahresverbrauch richten.
Abschlussrechnung
Wenn Sie umziehen oder den Anbieter wechseln, erhalten Sie eine Abschlussrechnung. Der einzige Unterschied zu einer Jahresabrechnung besteht darin, dass die Abschlussrechnung nicht nach einem Jahr, sondern einmalig erstellt wird. Bei einem Umzug wird die Abschlussrechnung Ihre Abschlagszahlungen nicht beeinflussen.
Wir erstellen die Jahresabrechnung nachdem wir die Zählerstände und die Rechnungsdaten von Ihrem Netzbetreiber (ORES oder RESA in den meisten Fällen) erhalten haben. Es ist möglich, dass zwischen dem Ablesen Ihres Zählers und der Erstellung der Rechnung 6 bis 8 Wochen vergehen.
Wenn die Zählerstände auf Ihrer Jahresrechnung nicht korrekt sind oder vom Netzbetreiber (ORES oder RESA in den meisten Fällen) geschätzt wurden, setzen Sie sich bitte so schnell wie möglich mit uns in Verbindung.
Wenn es sich um einen Fehler bei der jährlichen Zählerablesung handelt.
Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Projektnummer oder dem EAN-Code.
Bitte erwähnen Sie Ihr Anliegen deutlich.
Bitte fügen Sie ein Foto des Zählers als Beweis hinzu, damit wir die Berichtigung beim Netzbetreiber beantragen können.
Wir werden die Rechnung bis zur Berichtigung ausstellen.
Sie warten vor der Zahlung die Berichtigung ab und im Falle einer Rückzahlung erfolgt diese ebenfalls nach der Berichtigung.
Wenn es sich um einen Fehler bei der Ablesung des Zählers bei einem Umzug handelt.
Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Projektnummer oder dem EAN-Code.
Bitte erwähnen Sie Ihr Anliegen deutlich.
Das Dokument zur Übernahme der Energien oder ein anderes Dokument (Bestandsaufnahme), das die Zählerstände belegt, beifügen.
Wir werden die Rechnung bis zur Berichtigung ausstellen.
Sie warten vor der Zahlung die Berichtigung ab und im Falle einer Rückzahlung erfolgt diese ebenfalls nach der Berichtigung.
Bei Beginn der Lieferung nehmen wir den Jahresverbrauch, der auf Ihrem Vertragsformular vermerkt ist oder der sich auf der Jahresabrechnung Ihres vorherigen Lieferanten befindet.
Nach der ersten Jahresabrechnung und der Ablesung der Zählerstände wird der neue Abschlagsbetrag auf der Grundlage des Verbrauchs berechnet, der sich auf dieser Abrechnung befindet.
Wenn die Zähler in Ihrem Haus aktiv sind, aber kein Verbrauch vorliegt, müssen Sie natürlich nicht denselben Betrag an Anzahlung leisten. Dies ist normalerweise während einer Bauphase in der Wohnung der Fall oder bei einem zur Miete angebotenen Haus, das noch keine Mieter hat.
Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Projektnummer oder dem EAN-Code.
Bitte erwähnen Sie Ihren Wunsch, die Anzahlung für ein leeres Haus anzupassen.
Es ist uns nicht möglich, die aktuelle Rechnung anzupassen, sondern die Rechnung des nächsten Monats.
Wenn Sie zu viel bezahlt haben, wird dies mit der Abrechnungsrechnung zurückerstattet.
Bitte kontaktieren Sie uns erneut, wenn sich die Situation ändert, um die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen neu zu bewerten, damit der Betrag nicht zu niedrig (oder zu hoch) im Verhältnis zu Ihrem Verbrauch ist.