Der Sozialtarif für Strom ist ein Vorzugstarif, der dem niedrigsten Tarif auf dem Markt entspricht. Er ist in ganz Belgien gleich, unabhängig davon, welcher Energieversorger oder Netzbetreiber den Kunden beliefert. Er besteht seit 2004 und ermöglicht es geschützten Kunden in der Wallonie, von ermäßigten Tarifen für die Lieferung ihrer Energie zu profitieren. Die Kommission für die Regulierung von Strom und Gas (CREG) ist dafür zuständig, diesen Sozialtarif alle drei Monate auf der Grundlage der niedrigsten kommerziellen Tarife auf dem belgischen Markt für Stromversorger festzulegen.
Bei Strom variiert der Sozialtarif, wenn Sie einen einfachen, doppelten oder ausschließlichen Nachtstromzähler haben. Um die Höhe des Sozialtarifs zu erfahren, klicken Sie hier (Link zum TS-Rechner der CWAPE).
In der Wallonischen Region haben ALLE geschützten Kunden Anspruch auf den Sozialtarif.
Wenn ein Mitglied Ihres Haushalts ein geschützter Kunde ist, haben Sie ebenfalls Anspruch auf den Sozialtarif für Ihren Strom- und Gasverbrauch. Um den Sozialtarif in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in diesem Fall Ihrem Anbieter auch eine Haushaltszusammensetzung mitteilen.
Seit dem 1. Februar 2021 haben Personen, die die erhöhte Intervention (BIM) erhalten, auch Anspruch auf den Sozialtarif (föderale Maßnahme) für ihren Strom- und Gasverbrauch. Es handelt sich um eine befristete föderale Maßnahme, die am 1. Februar 2021 begonnen hat. Die Dauer hängt von Regierungsentscheidungen ab.
Für weitere Informationen über den Sozialtarif und wie Sie ihn in Anspruch nehmen können, können Sie dem Link https://www.cwape.be/node/134#droit folgen.
Normalerweise wird der Anspruch auf den Sozialtarif automatisch über eine Liste, die wir vom FÖD Wirtschaft erhalten, registriert. Dies funktioniert jedoch nicht immer. Um zu überprüfen, ob Sie auf dieser Liste stehen, klicken Sie bitte hier. Sobald wir den Sozialtarif auf Ihren Vertrag angewendet haben, erhalten Sie eine Bestätigung.
Wenn der Sozialtarif nicht automatisch angewendet werden kann? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich mit einer der unten genannten Stellen in Verbindung zu setzen. Lassen Sie sich eine spezielle Bescheinigung für die Gewährung des Sozialtarifs bei einem Energieversorger ausstellen. Seien Sie sich auch bewusst, dass eine Bescheinigung nur mit einer einzigen Adresse verknüpft werden kann und nur für das darin genannte Bezugsjahr gültig ist.