Die Mehrwertsteuer auf Strom wurde von 21 % auf 6 % gesenkt. Diese Senkung trat am 1. März 2022 für Strom in Kraft und gilt bis zum 31. März 2023. Diese Maßnahme betrifft nur private Verträge.
Die föderale Heizkostenprämie von 100€ wurde von einer Rechnung abgezogen oder von COCITER ausgezahlt.
COCITER hat die Prämie für alle Wohnstromverträge gezahlt, die am 31. März aktiv waren. Wenn Sie mehrere Lieferadressen haben, erhalten Sie nur für Ihre Wohnadresse eine Prämie. Ein Haushaltszähler oder ein Sozialtarif hat keinen Einfluss auf die Prämie. Wenn Sie am 31. März einen Stromvertrag mit einem anderen Anbieter hatten, hat dieser Ihre Prämie bezahlt.
Das föderale Basispaket für Strom ist die neueste Maßnahme der Regierung, um der belgischen Bevölkerung in Zeiten der Energiekrise zu helfen. Sie besteht aus einer Intervention in Höhe von 61€/Monat für Strom.
Jeder Haushaltskunde*, der am 30. September 2022 für seinen Hauptwohnsitz einen Stromliefervertrag mit VARIABLEN Preisen hatte.
Vertrag, der entweder nach dem 30. September 2021 abgeschlossen oder verlängert wurde.
Ein Haushalt hat nur Anspruch auf eine einziges Basispaket für Strom, so dass verschiedene Mitglieder desselben Haushalts nicht jeweils die Grundpauschale für Strom erhalten können.
Ein Haushalt hat nur Anspruch auf das basispaket für einen einzigen Vertrag, auch wenn unter derselben Adresse mehrere Privatkundenverträge für Strom registriert sind.
* Ein Haushaltskunde ist ein Kunde, der Strom für den eigenen häuslichen Gebrauch kauft, was gewerbliche oder berufliche Tätigkeiten ausschließt.
Sie erhalten das föderale Basispaket für Strom für die Monate November und Dezember 2022 von Ihrem Stromlieferanten, der Sie seit dem 30. September 2022 (oder danach) mit Energie beliefert hat.
Ja, wenn Sie am 30. September 2022 einen Stromliefervertrag hatten, würden Sie das föderale Basispaket für Strom von dem Stromlieferanten erhalten, bei dem Sie am 30. September 2022 einen Vertrag hatten (und nicht von dem Lieferanten des Vertrags, den Sie nach dem 30. September 2022 abgeschlossen haben).
COCITER wird Ihnen im Dezember eine Gutschrift mit einem Betrag von 2 x 61 € = 122 € zusenden.
Sie erhalten das Paket für die Monate November und Dezember bis Ende Dezember nach Begleichung eventueller ausstehender Zahlungen per Banküberweisung, vorausgesetzt, COCITER ist im Besitz Ihrer korrekten Bankdaten.
Falls COCITER nicht über Ihre korrekten Bankdaten verfügt, bitten wir Sie, uns diese vor dem 15. März 2023 per E-Mail (compta@cociter.be) mitzuteilen.
Achtung: Nach diesem Datum verfällt der Anspruch auf die Pauschale und Sie können sie nicht mehr beanspruchen.
Das föderale Basispaket für Strom wird Ihnen automatisch zuerkannt.
Sie haben Anspruch auf die Pauschale und haben sie in Phase 1 (zwischen Dezember 2022 und dem 18. Januar 2023) nicht erhalten?
Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, können Sie vom 23. Januar bis zum 30. April 2023 einen Antrag beim FÖD Wirtschaft stellen. Sobald der Link zum Antragsformular verfügbar ist, wird er auch hier erscheinen.
Wir erweitern unsere Telefonzeiten ab dem 1. November 2024: wir sind nun montags, mittwochs und freitags zwischen 9 Uhr und 12 Uhr per Telefon zu erreichen.